FAQ
Fragen & Antworten
Wir freuen uns, vor allem im Rahmen des Lesungsfonds, mit Veranstalterinnen und Kollegen und Kolleginnen in Kontakt zu kommen. Wir haben die Hinweise und rechtssicheren Förderbedingungen dazu sorgfältig und mit bestem Willen zusammen gestellt.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, stellen Sie sie uns gern per E-Mail.
Allgemeine Fragen richten Sie bitte an info@foerderverein-buch.de.
Bei Nachfragen zum Lesungsfonds wenden Sie sich bitte an Christiane Antons, die Koordinatorin des lesungsfonds@foerderverein-buch.de.
Besonders häufig gestellte Fragen beantworten wir an dieser Stelle.
Alles zu den Hinweisen und Förderbedingungen des Lesungsfonds hier →
Der LESUNGSFONDS ruht ab 1.11.2020, das Budget, das durch die Spende der Bonnier Verlage zur Verfügung stand, ist erschöpft und bis auf Weiteres keine weiteren Anträge mehr im Rahmen des Programms LESUNGSFONDS bearbeitet. Sollte sich eine weitere Großspende ergeben, kann der LESUNGSFONDS in der bestehenden oder aber auch modifizierten Form erneut aufgelegt werden. Informationen dazu werden vom Förderverein Buch e.V. über diese Homepage, die sozialen Medien sowie die Buchbranchenpresse veröffentlicht.
Als Buchhandlung dürfen Sie mehrere Förderanträge einreichen. Der Lesungsfonds fördert maximal drei Anträge pro Buchhandlung. Das heißt, auch nach einer etwaigen Absage oder Zusage dürfen Sie weitere Förderanträge einreichen, sofern nicht insgesamt bereits drei Veranstaltungen Ihrer Buchhandlung einen positiven Förderbescheid erhalten haben.
Bitte senden Sie für jede geplante Veranstaltung den kompletten Förderantrag so ein, dass alle drei Seiten in einer einzigen pdf-Datei enthalten sind. So geht uns nichts verloren und die Zuordnung bleibt erhalten. Wir benötigen dies für unsere vereinsrechtliche Ablage um unsere Zuwendungen gegenüber der Finanzverwaltung ordnungsgemäß zu dokumentieren. Wir sind nicht berechtigt, Förderanträge mit fehlenden Seiten nachträglich zu korrigieren.
Weil das Auftrittshonorar, dass Sie beim Lesungsfonds beantragen, als Honorar für eine Veranstaltung gedacht ist und in voller Höhe dem/der Auftretenden für die Lesung zugutekommt.
Aus Dokumentationsgründen muss deshalb für jede Veranstaltung ein gesonderter Antrag gestellt werden.
Der Sinn unserer Förderung liegt darin, Veranstaltungen zu ermöglichen, die sonst nicht stattfinden würden. Falls Veranstaltungen wegen der Hygienebeschränkungen abgesagt wurden ergibt sich vielleicht durch unsere Förderung eine neue Situation der Wieder-Planung. Für diese Veranstaltungen sind Förderanträge möglich.
Ja. Laden Sie gerne dieselben Autorinnen und Autoren aus dem Frühjahr ein und stellen rechtzeitig vor der geplanten Wiederholung der ausgefallenen Veranstaltung einen Förderantrag.
Nein. Die Fördersummen sind Festsätze. Sie können ausschließlich 500 Euro bei Einzellesungen und 400 Euro pro eingeladene Person bei Zweipersonenlesungen beantragen. Diese Summen sind in voller Höhe dem/den/der Eingeladene/n weiterzuleiten.
Nein. Bitte sprechen Sie in Ruhe einen Termin ab und senden uns den Förderantrag mit einem feststehendem Datum der geplanten Veranstaltung.
Mit diesem Lesungsfonds soll u.a. explizit ermöglicht werden, dass ein Austausch in persona wieder stattfinden kann (auch wenn es in Corona-Zeiten meist nur ein kleiner Kreis ist) und vor allem Lesungen finanziert werden, die sich im Rahmen der coronabedingten Hygienemaßnahmen nicht wie gewohnt und finanziell gesichert durchführen lassen.
Was aber möglich ist: Sie können, wenn eine Lesung in Ihren Räumlichkeiten nicht möglich ist, eine Lesung an einem anderen Veranstaltungsort durchführen (z.B. Open Air) oder auch z.B. auch mit einem Partner, einer Bücherei oder einer Galerie, kooperieren. Den Förderantrag müssten Sie weiterhin aber als Buchhandlung stellen.
Ebenso weisen wir auf die Ausschreibung des Deutschen Literaturfonds hin, wo unter bestimmten Umständen auch andere Projektlinien gefördert werden können.
(A) Bibliotheken, Kulturinstitutionen, Kulturvereine, soziokulturelle Zentren oder Schulen können sich nicht um Förderung des Lesungsfonds bewerben, sondern ausschließlich Buchhandlungen. Es steht ihnen aber selbstverständlich offen, sich mit ihrer Buchhandlung vor Ort zusammen zu tun! Tipp: Informieren Sie sich auch bei dem am 10.7.2020 aufgelegtem Neustart-Kultur-Fonds beim Deutschen Literaturfonds. Dort besteht für Bibliotheken, Schulen, Kulturinstitutionen, Vereine, als aber auch dem Buchhandel, die Möglichkeit, sich für Förderungen für Lesungshonorare ab 31.7.2020 zu bewerben.
Nein. Bitte wandeln Sie das jpg in ein pdf-Format um (Alle drei Seiten in einem pdf-Dokument). Falls Sie handschriftlich ausfüllen, denken Sie daran, dass in der Bildschirmdarstellung manches Wichtige unleserlich werden kann.